COVID-19-bezogene Personalmaßnahmen
Angehörige einer Risikogruppe - Regelungen für die Zeit vom 1.1.2022 bis 31.3.2022
Schwangere - vorläufige Regelung ab 15.1.2022
Die im Erlass vom 24. November 2021, 2021-0.816.574, dargestellten und in der Folge mit Erlass vom 10. Dezember 2021, 2021-0.866.798, bis 31. Dezember 2021 verlängerten Regelungen für Angehörige einer Risikogruppe bleiben bis zum 31. März 2022 aufrecht; der Anwendungsbereich wird jedoch auf jene Personen eingeschränkt, die ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes Risikoattest vorlegen.
Die mit Erledigung vom 10. Dezember 2021, 2021-0.866.798, festgesetzte Regelung für schwangere Bundeslehrerinnen wird vorläufig weiter verlängert; demgemäß ist Schwangeren weiter die Möglichkeit einzuräumen, von Präsenzunterricht und -aufgaben befreit zu werden (allenfalls Einsatz im Distance Learning).